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Rauchmelder-Pflicht

Was Sie als privater Vermieter wissen sollten

Wie viele Rauchmelder braucht Ihre Immobilie?

In Deutschland gilt eine gesetzliche Rauchwarnmelder-Pflicht für Wohnhäuser, Wohnungen und wohnungsähnliche Bereiche. In Abhängigkeit vom Wohnsitz werden die Details über die jeweilige Landesbauordnung geregelt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung beinhaltet in den meisten Fällen alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege dienen. In Berlin und Brandenburg ist die Gesetzgebung noch ein wenig strenger, hier gilt die Ausstattungs-Pflicht für sämtliche Aufenthaltsräume (Küchen ausgenommen). Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen möchten, dass Ihre Immobilie richtig ausgestattet ist, nutzen Sie einfach unseren Rauchmelder-Rechner

Die wichtigsten Fakten

Wer ist für Kauf und Montage von Rauchmeldern zuständig?

Generell liegt die Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern beim Eigentümer. Das bedeutet, dass er sich um die Beschaffung und Installation kümmern muss. Sollten Menschen bei einem Brand ums Leben kommen, kann eine Nichtausstattung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer trägt die Kosten?

Der Vermieter kann seine Mieter in Form einer Modernisierungsmieterhöhung an den durch die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern entstehenden Kosten beteiligen. Ähnliches gilt für die Kosten der Inspektion: Sie lassen sich als Betriebskosten geltend machen, sofern dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist.

Wer ist für die Inspektion verantwortlich?

Die Beantwortung dieser Frage erfordert einen Blick in die Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer. Diese fördern teilweise umständliche Formulierungen zutage wie „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst“. Im Klartext heißt das, dass sich der jeweilige Bewohner darum kümmern soll. Alternativ kann der Eigentümer bzw. Vermieter die jährliche Inspektion aber auch selbst bzw. durch eine professionelle Fachkraft durchführen lassen.

Darüber hinaus gibt es einige Bundesländer, deren Landesbauordnung keinerlei Aussagen zu diesem Thema enthält. Hier ist - gemäß der gängigen Rechtsauffassung - der Eigentümer der Immobilie auch für die Betriebsbereitschaft der Geräte verantwortlich.

Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sollten private Vermieter sorgsam abwägen, wer die Verantwortung für die Inspektion der Rauchwarnmelder trägt. So oder so ist es ratsam entsprechende Zuständigkeiten schriftlich im Mietvertrag zu regeln.

Schnell ausgerechnet: Ihr Rauchmelder-Bedarf

Wie viele Rauchmelder braucht Ihre Immobilie nun konkret? Die Mindestzahl können Sie schnell und einfach ermitteln – mit unserem Rauchmelder-Rechner.

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