Handlungsbedarf bei Bestandsbauten
Seit dem 02.06.2022 gilt in Sachsen eine neue Landesbauordnung (LBO). Damit gilt eine flächendeckende Rauchmelderpflicht, die nicht nur Neu- und Umbauten sondern auch Bestandsbauten miteinschließt. Für die notwendige Nachrüstung räumt der Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2023 ein. Erfahren Sie im Weiteren, was die Gesetzesänderung für Eigenheimbesitzer und Vermieter bedeutet.
Inhalte des Gesetzestextes
- Nachrüstung aller Bestandsbauten bis Ende 2023
- Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, müssen ausgestattet werden.
- Ausstattung erfolgt durch Eigentümer
Was das für Eigenheimbesitzer bedeutet
Besitzer von Bestandsbauten sollten beachten, dass eine Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern zwingend bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen muss. Die Beschaffung der Geräte kann hierbei ohne größere Aufwände im Baumarkt oder via Internet erfolgen. Worauf Sie bei der Auswahl von Rauchwarnmeldern achten sollten, erfahren Sie hier. Nach Montage sind die Melder einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu testen.
Was Vermieter zu beachten haben
Die Pflicht zur Beschaffung und Installation von Rauchwarnmeldern obliegt dem Eigentümer. Eine Nichtausstattung kann bei einem Brandfall mit Personenschaden strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Vermieter kann seine Mieter mittels einer Modernisierungsmieterhöhung an den Anschaffungskosten beteiligen. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist zunächst der jeweilige Bewohner verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Die Inspektion lässt sich in vollem Umfang bei den Betriebskosten geltend machen, sofern dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist.
Wie viele Melder und in welchen Räumen? Der Rauchmelder-Rechner sagt es Ihnen.
Zum Rauchmelder-RechnerWas muss bei der Installation beachtet werden?
- Melder möglichst mittig im Raum platzieren
- Einen Umkreis von 50 cm frei von Objekten halten (Lampen, Schrank, etc.)
- Bei Räumen >60 qm zwei Rauchwarnmelder einsetzen
- Bei L-förmigen Räumen auf Gerungslinie installieren
- Bei Fluren >15 m zwei Rauchwarnmelder einsetzen