Rauchwarnmelder in Mehrfamilienhäusern

Ausstattung sehr gut, Betrieb mangelhaft!

September 2021

Düsseldorf, 6. September 2021 – Bei der Umsetzung der Rauchwarnmelder-Pflicht in deutschen Mehrfamilienhäusern gibt es erhebliche Mängel. Das zeigt eine vom Rauchwarnmelderhersteller Ei Electronics in Auftrag gegebene repräsentative Studie*. Während die Ausstattung der Wohnungen mit den Geräten als „sehr gut“ zu bezeichnen ist, offenbart deren Betrieb deutliches Optimierungspotenzial. So treten bei einem Fünftel der Befragten Störungen auf, die den Besuch eines Servicetechnikers erfordern. Zudem dauert die Störungsbeseitigung bei mehr als der Hälfte der Betroffenen zu lange, wodurch die Eigentümer ihrer Instandhaltungspflicht nicht nachkommen. Das ist für beide Seite mit Risiken verbunden: Einerseits sind die Bewohner ungeschützt der Brandgefahr ausgesetzt und andererseits stehen Eigentümer in der Haftung, wenn Menschen aufgrund nicht funktionierender Rauchwarnmelder zu Schaden kommen.

96 Prozent der Haushalte in deutschen Mehrfamilienhäusern verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmelder. Dieses erfreuliche Ergebnis zeigt, dass die Rauchwarnmelder-Pflicht hinsichtlich der Ausstattung der Wohnungen in hohem Maße erfüllt wird. Deutliches Optimierungspotenzial besteht jedoch beim dauerhaften Betrieb: 22 Prozent der Befragten geben an, dass bei ihnen schon mal eine Störung vorlag, deren Behebung den Besuch eines Servicetechnikers erforderlich machte. Häufigste Mängel waren unerwünschte akustische Signale (49 Prozent), gefolgt von leeren Batterien (35 Prozent). Bei 13 Prozent fielen die Melder sogar von der Decke.

Außerdem bedenklich: Bei mehr als der Hälfte der Befragten wurde die Störung nicht innerhalb weniger Tage beseitigt. Bei 29 Prozent dauerte es sogar länger als vier Wochen. Ein Zeitraum, in dem Bewohner aufgrund nicht funktionierender Rauchwarnmelder unzureichend vor Wohnungsbränden geschützt sind. „Es ist absolut inakzeptabel, wenn eine Störungsbeseitigung länger als eine Woche dauert“, kritisiert der Berliner Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert den Status quo. Für den Fall, dass ein Wohnungseigentümer den Mangel nicht innerhalb weniger Tage behebt, warnt er: „Es scheint den Verantwortlichen nicht bewusst zu sein, dass sie in der vollen Haftung stehen, wenn Bewohner aufgrund nicht funktionierender Rauchwarnmelder zu Schaden kommen.“

Sicherstellung der Betriebsbereitschaft durch Eigentümer

Nach Paragraph 535 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist der Eigentümer einer Wohnung in seiner Rolle als Vermieter verpflichtet, diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. „Diese Instandhaltungsverpflichtung schließt die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern mit ein“, erklärt Dieckert. „Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht stehen Eigentümer auch dann in der Haftung, wenn sie Installation, Service und Wartung der Geräte an ein externes Unternehmen übertragen haben.“

Risikominimierung

Um die Anzahl an Störungen von vorneherein zu minimieren empfiehlt es sich, bereits bei der Auswahl der Melder auf Qualität zu setzen. Es gibt Anbieter, deren Modelle ihre Zuverlässigkeit schon langfristig in der Praxis bewiesen haben. Darüber hinaus ist davon abzuraten, Geräte per Klebung oder Magnethalterung an der Decke zu installieren. Für eine nach DIN 14676-1 regelkonforme „dauerhafte Befestigung“ stufen Experten die Montage mit Schrauben und Dübeln als einzig sichere Methode ein.

Bei Vergabe von Aufträgen für Installation, Service und Wartung der Rauchwarnmelder an externe Dienstleister sollten fachliche Kompetenz, zeitliche Flexibilität und Nähe zum Wohnobjekt sichergestellt sein. Die Studie hat zudem gezeigt, dass Elektrofachbetriebe (53 Prozent) oder spezialisierte Rauchwarnmelder-Services (48 Prozent) die Störungsbeseitigung häufiger innerhalb weniger Tage erledigen als Messdienstleister (39 Prozent).

Fazit

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern wird aktuell eher stiefmütterlich behandelt. Gleich zwei Gründe sprechen dafür, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen: Bewohner profitieren von dem besseren Schutz vor Wohnungsbränden und Eigentümer vermeiden unnötige Haftungsrisiken.

Hintergrundinformation Rauchwarnmelder-Pflicht
Die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern obliegt nach dem Bauordnungsrecht dem Bauherrn bzw. Eigentümer. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft wird hingegen in den meisten Landesbauordnungen den unmittelbaren Besitzern (also Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten) zugewiesen. Es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Nach herrschender Meinung widerspricht diese Pflichtenübertragung im Bauordnungsrecht den vorrangigen Instandhaltungsverpflichtungen des Eigentümers aus dem Mietrecht, sodass grundsätzlich der Eigentümer auch für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortlich ist. Denn das Bauordnungsrecht richtet sich an die Erbauer und Eigentümer von Gebäuden, nicht an deren Bewohner und entfaltet für diese insofern auch keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Vielmehr ist der Eigentümer in seiner Rolle als Vermieter nach Paragraph 535 Absatz 1 BGB verpflichtet, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Diese Instandhaltungsverpflichtung schließt die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern mit ein.

* Die repräsentative Studie wurde durch die Innofact AG mittels Online-Befragung im Zeitraum von 13. bis 20. April 2021 realisiert. Es wurden 5.682 Personen befragt, die in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus leben – egal ob zur Miete oder im Eigentum. Die Befragung wurde in 15 Bundesländern durchgeführt. Nicht einbezogen war Sachsen aufgrund einer abweichenden Gesetzeslage; die Rauchmelderpflicht gilt dort nur für Neubauten.

 

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